Das Bistum Magdeburg hat einen erweiterten Bistumsrat gegründet. Am Samstag, dem 5. April 2025, trafen sich knapp 40 Frauen und Männer in Magdeburg, unter ihnen vor allem ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der 11 Pastoralregionen, der Priester, Diakone und anderer Berufsgruppen. Außerdem waren unter anderem Vertreter der Ordensgemeinschaften, der Schulstiftung und der Caritas dabei.
Geschlechterparität
Was ist neu? Immerhin gab es ja bereits seit 2008 einen Bistumsrat im Bistum Magdeburg. „Damals allerdings waren von den 29 Mitgliedern nur zwei Frauen und ein Ehrenamtlicher“, betont Dr. Friederike Maier in ihrem einführenden Vortrag. Dazu sei die MHG-Studie zu sexualisierter Gewalt 2018 gekommen und der Wunsch, die Kirche zu erneuern und eine neue Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.
So ist der erweiterte Bistumsrat nun auch anders aufgestellt: Unter den stimmberechtigten 31 Mitgliedern herrscht Geschlechter-Parität. 21 Ehrenamtliche sind dabei, auch junge Christinnen und Christen sind vertreten sowie anderssprachige Gläubige. Zu den 31 stimmberechtigten Mitgliedern kommen acht beratende Mitglieder.
Nachdem zunächst Satzung und Geschäftsordnung beschlossen wurden, wurden die Mitglieder des Präsidiums gewählt: Neben Bischof Dr. Gerhard Feige und Generalvikar Dr. Bernhard Scholz sind es Dr. Daniela Bethge, Juliana Luisa Gombe und Dominik Schubert. Gemeindereferentin Angela Jarski wurde als geistliche Begleiterin ernannt.
Kompetenzen des Bistumsrates
Laut Satzung soll der erweiterte Bistumsrat vor allem Beschlüsse mit bistumsweiter Tragweite fassen, zum Beispiel Schwerpunkte in der Pastoral, Grundsätze des Haushalts, Grundsätze der Eröffnung oder Schließung von bistumseigenen Einrichtungen, Mitarbeiter-Einsatz oder Grundsätze der Immobilienbewirtschaftung.
Zudem soll der Bistumsrat Empfehlungen aussprechen, unter anderem zu Vorschlägen für die Wahl eines neuen Bischofs, der Zusammenlegung oder Auflösung von Pfarreien, Änderungen des Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens (KVVG) sowie grundlegende Änderungen der Organisationsstruktur der Gremien oder der Leitungsebene im Bistum.
Bischof Gerhard Feige betonte in seiner Ansprache, dass er für diese große Bereitschaft, gemeinsam unterwegs zu sein, Zeit und Kraft und die je eigenen Gaben und Expertisen einzubringen, sehr dankbar sei. „Synodalität stärkt einen Bischof, davon bin ich überzeugt“, sagte er. „Deshalb danke ich auch Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich auf diese neue Form des Bistumsrates einzulassen, das Leben in unserem Bistum mitzugestalten und mich bei meinem bischöflichen Amt durch Ihr Engagement und Ihre Expertise zu unterstützen.“
Der Rat ist für eine Legislatur von vier Jahren gewählt. Themenvorschläge können über jedes Mitglied des Bistumsrates und über den Geschäftsführer Matthias Marcinkowski an den Rat herangetragen werden.
Zur Erklärung:
Der Bistumsrat trifft sich festgelegt zwei Mal im Jahr und trifft grundsätzliche richtungsweisende Entscheidungen für das gesamte Bistum.
Der Ordinariatsrat trifft sich wöchentlich und beschäftigt sich mit dem „Tagesgeschäft“ des Bistums und Einzel-Themen.
Die Bistumsversammlung trifft sich unregelmäßig im Abstand von Jahren.
Ansprache des Bischofs als PDF
Ansprache von Dr. Friederike Maier als PDF
Kontakt:
Matthias Marcinkowski
matthias.marcinkowski@bistum-magdeburg.de;
Tel.: 0391/5961-186